Seit heute ist sie also in Kraft: Die bundesweite Ausgangssperre zwischen 22:00 Uhr und 05:00 morgens in Gebieten mit einer Inzidenz von über 100 (Auf 100.000 Einwohner in 7 Tagen). Und für mache Reisenden stellt dies nun ein großes Problem dar: Die Reise nach Mallorca ist ja nicht verboten, also mache ich es! Der Flug ist gebucht für den späten Abend oder den frühen Morgen. Zumindest liegt er so, dass ich mich nach 22:00 Uhr oder vor 05:00 Uhr morgens auf den Weg zum Flughafen machen muss. Was nun?
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Aufenthalt untersagt
Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags kam zu dem Schluss, dass jegliche Durchreise durch ein Gebiet, welches von der Ausgangssperre betroffen ist, nur gemäß der in Paragraf 28b des Infektionsschutzgesetzes geregelten Ausnahmezwecke möglich sei. Und die Ausnahmen sind: Medizinische Notfälle, die Berufsausübung, die Betreuung bedürftiger Menschen, die Versorgung von Tieren und die Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts. Zu diesen Ausnahmen gehört nicht die An- und Rückreise zum/vom Flughafen zwecks touristischen Gründen. Konkret heisst es: „..in Landkreisen oder kreisfreien Städten, in denen die Ausgangsbeschränkung gilt, ist zwischen 22 Uhr und fünf Uhr „der Aufenthalt in Fortbewegungsmitteln untersagt“.
Keine Anreise möglich
Und um hier die Frage nun klar zu beantworten: Nein, ihr dürft nicht in besagter Zeit (22:00 – 05:00) zum Flughafen anreisen oder vom Flughafen zurück nach Hause fahren, wenn die Ausgangsbeschränkung in eurer Region- oder diese Regelung am Ort des Flughafens (Abflug Deutschland / Landung Deutschland) gilt.
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Erste Reisende betroffen
Bereits am heutigen Samstag gibt und gab es mehrere Flugverbindung von Deutschland nach Palma und zurück, die genau von dieser Problematik betroffen sind. So landete zum Beispiel heute morgen um 7.25 Uhr eine Tuifly Maschine aus Hannover. Sie müsste also mit dem Ende der Ausgangssperre abgehoben sein. Doch vorher mussten die Reisenden noch zum Flughafen. Also inmitten der Ausgangssperre. Eine halbe Stunde später landeten Tuifly-Jets aus Frankfurt und Stuttgart. Hier mussten die Reisenden vor dem gleichen Problem gestanden haben.
Am Ende wird es eine Gewissensfrage bleiben: „Ignoriere ich die Ausgangssperre und nehme ein Bußgeld (Je nach Region bis zu 250 EUR) in Kauf, oder buche ich so, dass ich diese Problematik erst gar nicht habe.
Bild von Dirk Daniel Mann auf Pixabay