Die Muster-Einreise-Verordnung ist nun wesentlich differenzierter. Es wird jetzt zwischen drei Arten von Risikogebieten im Ausland unterschieden, nach denen sich die Maßnahmen und die Testpflicht an einer Rückkehr aus einem Risikogebiet nach Deutschland orientieren.
1) Corona-Risikogebiete im Ausland, die auf der Liste des RKI stehen.
2) Hochrisikogebiete mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200
3) Länder, in denen eine Virusmutation verstärkt vorkommt.
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1) Einreise aus Risikogebiet: Corona-Test spätestens nach der Einreise
Wer aus einem Corona-Risikogebiet mit einer Inzidenz von mehr als 50 und weniger als 200 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage kommt, muss sich auf das Coronavirus testen lassen. Das ist entweder vor der Einreise oder innerhalb von 48 Stunden danach möglich.
2) Hochrisikogebiet (Mallorca): Corona-Test vor Einreise nach Deutschland
Neu und seit gestern gültig, ist die Pflicht, bereits VOR Einreise nach Deutschland einen Corona-Test vorzuweisen. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein. Bisher konnte dieser binnen 48 Stunden NACH Einreise in Deuschland absolviert werden. Künftig werden die Airlines in Palma am Flughafen kontrollieren, ob die einsteigenden Passagiere der Pflicht eines Test vor Einreise nachgekommen sind. Diese neue Regelung entbindet auch nicht von der Testpflicht vor Einreise nach Mallorca. Heisst also, ihr müsst euch vor Einreise nach Mallorca und vor der Rückreise nach Deutschland testen lassen. Und in beiden Fällen findet die Kontrolle beim Check In der Airlines statt.
Dass Mallorca unter diese Regelung (Nr. 2) fällt liegt am Umstand, dass der Inzidenz der Balearen deutlich über 200 liegt. Gestern lag der Inzidenz auf 7 Tage bei 304.
3) Einreise aus Virusmutations-Gebiet nur mit negativem Corona-Test
Punkt 3 betrifft nicht die Mallorca-Reisenden, der vollständigkeit halber jedoch erwähnen wir es: Die Einreise beziehungsweise Rückkehr aus einem Land, in denen die Corona-Mutationen grassiert, ist seit gestern auch nur noch mit einem negativen Corona-Test erlaubt. Dies betrifft aktuell Reisende aus Großbritannien, Irland und Südafrika.
Digitale Anmeldung und Quarantänepflicht für Einreisende bleibt
Bestehen bleibt weiterhin die digitale Anmeldung vor Einreise nach Deutschland über www.einreiseanmeldung.de . Die eingegebenen Daten, sollen den Gesundheitsämtern die Kontrolle der Quarantänepflicht erleichtern.
Denn es gilt weiterhin: Alle aus einem Corona-Risikogebiet eingereisten Personen müssen in Deutschland für zehn Tage in Quarantäne. Die Maßnahme kann durch einen erneuten negativen Corona-Test ab Tag fünf nach Einreise aufgehoben werden. Einzig in Nordrhein-Westfalen gilt diese Regel nicht, das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Quarantänepflicht nach der Rückkehr gekippt. Für NRW gilt lediglich die Test- aber nicht die Quarantänepflicht
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Bild von Jonah de Graaff auf Pixabay