Die Testpflicht für Reiserückkehrer gilt ab Dienstag (30.3.) um 0 Uhr. Der entscheidende Punkt ist, dass der Test (Antigen-Schnelltest reicht aus) vor dem Boarding absolviert sein muss, und auch entsprechendes Ergebnis vorab vorliegt. Entsprechend heisst: NEGATIV. Aber machen wir uns nichts vor: Selbstverständlich wird es Fälle geben, bei denen das Ergebnis halt nicht negativ, sondern positiv ist. Was nun?
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Wer zahlt?
Eines ist klar: Urlauber dürfen nicht an Bord des Flugzeugs gehen, wenn der Test postiv ausfällt. Wem das passiert, wer kurz vor der Rückreise positiv getestet wird, darf sich schon mal direkt mit dem Gedanken anfreunden, die nächsten 10 – 14 Tage weiterhin auf der Insel bleiben zu müssen. Und zwar in Quarantäne. Neben den ganzen Gedanken – wie sag ich`s meinem Chef, meiner Partnerin oder Partner und meiner Familie, kommt noch der wichtigste Punkt: Wohin in Quarantäne und wer zahlt?
Ich bleibe in meinem Hotel
Wer die Quarantänezeit weiterhin in dem Hotel oder Ferienwohnung verbringen möchte, in welchem/r er während seiner Urlaubstage war, muss dies mit seinem Hotel oder Ferienvermieter abklären. Und zwar nur aus Gründen der Belegung, also ob ein Zimmer weiterhin für die kommenden 10 – 14 Tage verfügbar ist oder nicht. Nicht aus Gründen der Kostenübernahme. Denn diese zusätzliche Zeit der Quarantäne, zahlt der positiv getestete Gast komplett aus eigener Tasche.
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Keine Kosten im Quarantänehotel
Wenn der Urlauber jedoch in eines der von der Balearen-Regierung bereitgestellten Quarantänehotels zieht, müssen keinerlei zusätzliche Kosten befürchtet werden. Denn bei der Unterbringung in ein von der Regierung zur Verfügung gestelltem Quarantäne-Quartier, handelt es sich um eine staatliche Gesundheitsversorgung, in dessen Obhut sich der Urlauber begibt. Die Behandlung (Dazu zählt auch die Qurantänezeit) ist durch die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) abgedeckt und die Leistung ist auch bei jedem gesetzlich Versicherten integriert. Über die Kompensationszahlungen am Jahresende, die sich die europäischen Mitgliedsstaaten gegenseitig für Arztbehandlungen ihrer Landsleute im EU-Ausland zukommen lassen, sind diese Kosten gedeckt.
Hier lohnt sich der Pauschalurlaub
Wer ohnehin eine Pauschalreise über einen Reiseanbieter (Bspl.weise TUI) gebucht hat, muss sich sowieso keine Gedanken machen. Denn i.d.R. enthalten alle Angebote aktuell die sogenannte Covid-Protect-Versicherung, die es ohne Aufpreis zum Reisepaket gibt. Für diese Urlauber werden bis zu 14 Tage Aufenthalt in Quarantäne bei positivem Coronatest übernommen.
Es bleibt zu hoffen, dass niemand von euch in die Lage eines positiven Ergebnisses kommt. Völlig unabhängig von dem dann erläuterten Prozedere. Passt auf, haltet euch an die Regeln, denn alleine dann, sollte schon nichts passieren.