Soeben veröffentlicht
Mit einer soeben erschienenen Veröffentlichung im Amtsblatt BOIB hat die spanische Regierung am Dienstag (30.3.) die Maskenpflicht im öffentlichen Raum landesweit vereinheitlicht und noch einmal verschärft. Diese Regelung gilt auch für Gesamtspanien ohne Ausnahme.
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Regelung für Gesamt Spanien
An sämtlichen Stränden in Spanien müssen ab Mittwoch Masken auch dann getragen werden, wenn zu anderen Personen ein Abstand von mehr als 1,5 Metern besteht und auch dann, wenn man sich am Strand nicht bewegt, also beim „Sonnenbaden“. Diese Maßnahme gilt bis zu dem Zeitpunkt, an welchem die Coronakrise für beendet erklärt wird, wie am Dienstag offiziell mitgeteilt wurde.
Bislang galt, dass die Maske abgezogen werden konnte, wenn man sich am Strand nicht bewegte, also auf seinem Handtuch saß und Mindestabstände eingehalten werden konnten.
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