Keine Panik!
Aber keine Panik, es geht hier lediglich um das Wort als solches und das damit verbundene Markenrecht. Das europäische Markenamt hält die Bezeichnung „Malle“ als Wortmarke für Partys nämlich nicht für schutzfähig.
Im vergangenen Sommer kam es zu einer Welle von Abmahnungen. Über 500 Abmahnverfahren sollen eingeleitet worden sein. Gastronomen, Veranstalter und Vereine konnten es nicht fassen. Sie erhielten Abmahnungen mit Gebühren in vierstelliger Höhe, weil sie in der Bezeichnung ihrer Veranstaltungen das Wort „Malle“ verwendet haben sollen.
Ein Unternehmer hatte den Begriff vor 18 Jahren für diverse Bereiche wie Veranstaltungen, aber auch für Tonträger, TV- und Rundfunksendungen beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) angemeldet und bekam tatsächlich eine Markeneintragung.

Veranstalter stehen zusammen!
Doch die Veranstalter, zu denen viele Diskothekenbetreiber gehören, wehrten sich, indem sie sich zusammenschlossen. Gemeinschaftlich schaltete man Patentanwälte ein, um die Unionsmarke „Malle“ für nichtig erklären zu lassen. Und zur Freude der eh schon durch den Coronavirus stark gebeutelten Gastronomen, wurde der umfangreiche Löschungsantrag nun in erster Instanz bestätigt. Das europäische Markenamt kam zu dem Entschluss, dass „Malle“ eine umgangssprachliche Bezeichnung für die Insel Mallorca ist. Folglich hätte dieses Wort niemals Markenschutz erhalten dürfen.
Lange Recherchen gingen hierbei dem Löschungsantrag voraus, schließlich musste man nachweisen, dass „Malle“ bereits vor der Eintragung als Marke im Jahr 2002 umgangssprachlich benutzt wurde.
Geduld ist gefragt
Trotzdem braucht es noch ziemlich viel Geduld für alle Beteiligten, denn dies war eine Entscheidung in erster Instanz. Man darf stark davon ausgehen, dass der Markeninhaber in die nächste Runde zieht. Es geht in diesem Fall nämlich nicht ums Prinzip, sondern um Verwertungsmöglichkeiten im Millionenbereich.

Die Marke „Ballermann“ hat es erfolgreich vorgemacht. Deshalb der Tipp an alle Veranstalter. Da die Marke zunächst wirksam bleibt, nennt eure zukünftigen Veranstaltungen besser nicht „Malleparty“, „Malle für alle“, „Mallemania“ oder ähnliches.